Wege aus der Sucht
In Sachsen wie auch bundesweit besteht ein professionelles und flächendeckendes Netz von Suchthilfeeinrichtungen, die je nach Problemlagen und den spezifischen Bedarfen Menschen mit eigenen Suchtproblemen sowie Angehörigen suchtkranker Menschen Unterstützung bieten.
Zu unterscheiden sind im Wesentlichen folgende Einrichtungen / Angebote:
- Suchtberatungs- und Behandlungsstellen
- Niedergelassene Ärzte / psychiatrische Institutsambulanzen, u.a. im Rahmen der Substitutionstherapie
- Behandlungsplätze zur Entzugsbehandlung (vorrangig innerhalb psychiatrischer Einrichtungen)
- Einrichtungen zur Entwöhnungsbehandlung (ambulant / stationär), z.B. Suchtfach - / Drogenkliniken
- Differenzierte Unterstützungsformen der Eingliederungshilfe (ambulant betreutes Wohnen, Sozialtherapeutische Einrichtungen)
- Suchtselbsthilfegruppen
Gespräche in der Suchtberatungsstelle sind kostenfrei (ohne Überweisungsschein), werden vertraulich behandelt und Suchtberater unterliegen der Schweigepflicht. Auch Angehörige oder andere Bezugspersonen können die Dienste von Suchtberatungsstellen in Anspruch nehmen.
In der Regel sind Termin telefonisch zu vereinbaren. Zukünftig werden die Beratungsstellen auch zusätzliche Online-Sprechstunden anbieten.
Welche Suchttherapie angebracht ist, klärt die Suchtberatungsstelle gemeinsam mit den Betroffenen und unterstützt das Antragsverfahren bei den zuständigen Kostenträgern. Nach der Therapie bleibt die Beratungsstelle Ansprechpartnerin für die Unterstützung nach der Therapie im Sinne der Nachsorge und Rückfallprophylaxe. Suchtberatungsstellen gibt es in jedem Landkreis und in jeder kreisfreien Stadt in Sachsen. Die jeweiligen Kontaktdaten sind unserer online-Datenbank zu entnehmen und werden in unserer Broschüre „Wege aus der Sucht“ gemeinsam mit anderen Suchthilfeeinrichtungen inklusive Kontakten zu Selbsthilfegruppen zusammengefasst (PDF: www.slsev.de/Wegweiser.pdf ).
Generell wird die Behandlungsdauer an individuellen Bedarfen angepasst. Dennoch bestehen Regelbehandlungszeiten, z. B. von 3 Wochen für die Entzugsbehandlung oder 12 Wochen für die stationäre Entwöhnungsbehandlungen. Bei einer Drogenabhängigkeit sind häufig längere Behandlungszeit notwendig.
Eine sozialtherapeutische Betreuung ist für suchtkranke Menschen mit schwerem Krankheitsbild für längere Zeiträume von mehr als 2 Jahren ausgerichtet. Aber auch hier richtet sich die Betreuungsintensität nach Schweregrad der Erkrankung und Unterstützungsbedarfen.
Die Kosten für die Entzugsbehandlung und Entwöhnungsbehandlung (medizinische Rehabilitation) werden in der Regel von der gesetzlichen Krankenversicherung bzw. Rentenversicherung übernommen. Unterstützung bei der Antragstellung und Auswahl geeigneter Einrichtungen leisten die regionalen Suchtberatungsstellen. Bis zur Genehmigung des Reha-Antrages und Therapieantritt vergehen in der Regel einige Wochen. Jedoch haben sich bundesweit Verfahren zur zeitnahen Therapievermittlung im Sinne von „Therapie-Sofort“ etabliert, so dass direkt im Anschluss an die Entzugsbehandlung die medizinische Rehabilitation eingeleitet werden kann.
Neben den Angeboten der beruflichen Suchthilfe spielen Selbsthilfegruppen eine ganz wichtige Rolle, da vielfältige Erfahrungen im Umgang mit Suchtproblemen ausgetauscht werden und somit Motivation für den Ausstieg aus der Sucht vermittelt wird. Zum anderen hilft die Selbsthilfegemeinschaft im Umgang mit schwierigen Situationen (z. B. „Suchtdruck“) und bei der Vermeidung bzw. Überwindung von Rückfällen. Eine Mitarbeit in Selbsthilfegruppen erfolgt daher in Regel über viele Jahre. Häufig treffen sich die Gruppen wöchentlich, jedoch bestehen auch zunehmend Angebote für einen Austausch via Chat oder Video, der Ort-unabhängig stattfinden kann und als ergänzendes Angebot genutzt werden kann.
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Weitere Auskünfte erteilt die SLS - Tel.: 0351-804 5506 oder info(at)slsev.de!
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