Förderung von Selbsthilfegruppen

Fördermöglichkeiten für Suchtselbsthilfe in Sachsen bestehen durch die Krankenkassen, die Deutsche Rentenversicherung Bund sowie durch die Kommunen bzw. das Land Sachsen.

Die Förderverfahren für die Suchtselbsthilfe in Sachsen haben wir im Handbuch der Suchtselbsthilfe beschrieben- hier finden Sie einen Überblick u.a. zu Fördervoraussetzungen. Sollten noch Fragen offen geblieben sein, dann schreiben Sie eine E-Mail  oder rufen sie uns an: (0351) 804 55 06. Wir helfen Ihnen gern weiter!

Unterstützung geben aber auch die regionalen Kontakt- und Informationsstellen für Selbsthilfe in Sachsen LINK: Kontaktstellen - Landeskontaktstelle Selbsthilfe Sachsen (selbsthilfe-sachsen.de)

Wichtig!
Eine Grundvoraussetzung um gefördert zu werden, ist die Registrierung Ihrer Suchtselbsthilfegruppe bei der Sächsichen Landesstelle gegen die Suchtgefahren e.V.. Das dafür nötige Formular können Sie hier Selbsthilfegruppen - Erhebungsbogen herunterladen.

In den Förderrichtlinie der DRV Bund (nach §31 Abs.1 Nr.3 SGB VI) bzw. im "Leitfaden der Selbsthilfeförderung" der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erhalten Sie umfangreiche Informationen zu den jeweiligen Förderverfahren.